Mittwoch, 2. September 2015

Asyl: Von Flüchtlingen und Arbeitsmigranten

In der heutigen Flüchtlings- und Asyldebatte scheinen sich alle Parteien und Meinungsträger wenigstens in einer Frage einig zu sein: Gegen sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“ aus dem Balkan solle hart vorgegangen werden, ihnen wird Asylmissbrauch vorgeworfen, sie sollten in Deutschland, im Gegensatz zu „richtigen“ Flüchtlingen aus Syrien oder dem Irak, keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hier zeigt sich, dass es im Umgang mit Menschen von außerhalb der EU, die nach Deutschland kommen, um dort zu arbeiten, große Probleme und Unstimmigkeiten gibt.

Ein Arbeitsmigrant kommt mit der Vorstellung, er könnte sich in Deutschland um einen Job bewerben, am Marktwirtschaftlichen System teilnehmen, Geld verdienen und sich eine Existenz aufbauen. Das wäre auch kein Problem, käme er aus einem EU-Land. Innerhalb der EU gilt generell das Prinzip der Freizügigkeit. Jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates darf in jedem anderen Mitgliedsstaat auf unbegrenzte Zeit leben und arbeiten. Ist man dagegen kein Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates hat man nur durch die sogenannte  „Blaue Karte EU“ Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Doch um die „Blaue Karte EU“ zu erhalten, muss man berufliche Qualifikationen und ein Jobangebot mit einem Mindestgehalt von 47.600 Euro pro Jahr nachweisen. 
Hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Wurde ich in Spanien, Frankreich oder einem anderen EU-Staat geboren, habe ich einfach so Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, bin ich aber Serbe/ Albaner oder Staatsangehöriger irgendeines anderen Staates außerhalb der EU muss ich, bevor ich in Deutschland leben und arbeiten darf, erst eine Ausbildung, am Besten ein Studium abschließen und mir, ohne das Land zu betreten, einen Job innerhalb der EU sichern. Wie schwierig es mir also gemacht wird, in Deutschland zu arbeiten, hängt einzig und allein von meiner Nationalität ab. Keine sonderlich faire Regelung!
Da die meisten Migranten aus dem Balkan die Voraussetzungen für die Blaue Karte nicht erfüllen oder, wie viele EU-Bürger, gar nicht weiß, dass sie überhaupt existiert, kommen sie ohne Karte nach Deutschland. Und was wird in Deutschland mit ihnen gemacht? Man legt ihnen einen Antrag auf Asyl vor, den sie in der Hoffnung auf Aufenthaltserlaubnis ausfüllen und steckt sie zusammen mit den „richtigen“ Flüchtlingen in ein Asylbewerberheim, wo sie dann darauf warten dürfen, dass ihr Antrag abgelehnt wird und sie abgeschoben werden. Und erst in dem Moment, in dem sie den Antrag ausfüllen, werden sie zum Flüchtling. Davor waren sie willige Arbeiter, die auf der Suche nach einem Job ihr Land verlassen haben. Jetzt werden sie von den Behörden sozusagen zu Hilflosen, die behaupten in ihrem Land verfolgt zu werden, degradiert.  

Diese Menschen kommen um zu arbeiten. Das ist nicht verwerflich, ist es nicht anständig sich um einen guten Job zu sorgen? Brauchen wir denn keine Menschen aus dem Ausland, die bei uns Arbeiten wollen? Haben sie sich nicht schon durch den Mut ihre Heimat zu verlassen und in der Fremde Arbeit zu suchen eine Chance verdient? Und wenn dem nicht so ist, wieso haben dann Menschen aus anderen EU-Staaten ein Recht hier in Deutschland zu arbeiten?
Ärgerlich ist , dass das Deutsche und das Europäische Recht diesen Menschen keine Chance gibt. Anstatt ihnen einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu geben, werden sie gleich behandelt wie Menschen, die vor Krieg und Gewalt nach Deutschland fliehen und in erster Linie Sicherheit und Schutz suchen. So lässt man auch zu, dass diese Arbeitssuchenden von Populisten und Rechten als Asylmissbraucher diffamiert werden, obwohl sie doch in Wirklichkeit nicht aus Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft in Deutschland aufgenommen werden, sondern sich einen Platz in der Gesellschaft durch harte Arbeit verdienen wollen.

Es ist klar, dass man solche Menschen nicht wie Flüchtlinge behandeln sollte. Man sollte ihnen eine Chance geben in Deutschland und Europa zu arbeiten. Es braucht ein neues Einwanderungsrecht, in dem zwischen Arbeitsmigranten und Flüchtlingen unterschieden werden muss. Flüchtlinge sollen weiter Asyl beantragen, es bekommen, wenn die Lebensumstände in ihren Heimatländern es berechtigen und dann in die Gesellschaft integriert werden.
Für den Umgang mit Arbeitsmigranten wäre eine Arbeitssuchende-Aufenthaltsberechtigung, die es Menschen von ausserhalb der EU erlaubt, einen gewissen Zeitraum, vielleicht ein Jahr lang, in Deutschland zu leben und in der Zeit einen Job zu suchen, ein Konzept. Befinden sie sich nach einem Jahr in einem festen Anstellungsverhältnis, dürfen sie länger bleiben, wenn nicht, müssen sie Deutschland wieder verlassen.



Ob man diesen Vorschlag nun gut findet oder nicht, auf jeden Fall muss sich im Umgang mit Arbeitsmigranten einiges verändern. Das jetzige System verursacht vor allem volle Asylbewerberheime und Populisten, die über Asylmissbrauch schimpfen und gibt arbeitswilligen Ausländern keine Chance, in der EU zu arbeiten. 

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen